Wir beabsichtigen, ein altes Fachwerkhaus zu kaufen, welches 1975 "modernisiert" wurde. Dabei wurde auch das Dach neu gedeckt und gedämmt. Uns ist folgender Aufbau bekannt: Lattung und Dachziegel wurden erneuert (Hohlziegel mit Strohdocken eingedeckt). Zwischen den Sparren und Dachlatten ist eine Unterspannbahn. Wärmegedämmt wurde das Dach mit einem Mineralfaserfilz auf papierkaschierter Alufolie (Isover Rollisol -8 cm) mit verstärkten Randleisten an beiden Seiten. Zwischen den Sparren wurden Gipskartonplatten angebracht, sodass vom Sparren noch ca. 8 cm sichtbar sind. Auf der Gipskartonplatte wurde Kunststoffputz aufgebracht. Der vorherige Eigentümer hat seit 1975 selber in dem Haus gewohnt. Entspricht das dem vorgeschriebenen U-Wert oder muss das Dach gem. EnEV weiter modernisiert werden?
Aus Sicht der EnEV müssen Sie das Dach nur dämmen, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche bei einer Sanierung überarbeiten oder ersetzen. Konkret also dann, wenn Sie die Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattung und Verschalung ersetzen oder neu aufbauen. Da das Dach auch dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entspricht, müssen Sie die oberste Geschossdecke nicht dämmen, wenn der Dachraum frei zugänglich und unbeheizt sein sollte.
Aus energetischer Sicht kann es sich jedoch lohnen, eine Dachdämmung anzubringen. Denn diese sorgt für sinkende Energiekosten, einen besseren Wärme- und Hitzeschutz. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das vor Ort beurteilen.