Expertenrat

Müssen die Steigstränge in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses isoliert werden?

Frage von Thomas W. am 15.08.2017 

In einem fünfstöckigen Haus mit Eigentumswohnungen wird grade meine Wohnung umgebaut. Dafür wurden einige Trockenbauwände abgerissen, in denen auch die Steigleitungen der Heizung laufen. Eine erneute Verkleidung im Wohnbereich sähe sehr unschön aus. Darf ich die Steigleitungen unverkleidet und ungedämmt lassen und nur lackieren oder verbietet die EnEV das? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Anlage 5 Abschnitt 2 der Energieeinsparverordnung dürfen die Leitungen zur Wärmeverteilung nur dann unisoliert bleiben, wenn sich diese in den Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch freiliegende Absperreinrichtungen beeinflussbar ist. Die Steigstränge müssen demnach isoliert werden, sofern sie nach dem 31. Januar 2002 eingebaut wurden. Hier gilt die 50-prozentige Dämmdicke der EnEV-Anforderungen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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