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Expertenrat

Wer bestätigt eine bereits ausgeführte Dämmung für das EWärmeG-BW?

Frage von Marcus K. am 03.08.2017 

Um die geforderten 15 % für das EWärmeG-BW zu erreichen, brauche ich ja zu einem Gas-Brennwertkessel eine weitere Maßnahme wie z.B. eine Dachdämmung?! Dies wurde bereits mit 24cm Dämmung 2014 durchgeführt. Wer bestätigt mir diese Maßnahme? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Biogas kann zwei Drittel des geforderten Anteils erneuerbarer Energien im EWärmeG-BW decken. Voraussetzung ist, dass Sie eine Gas-Brennwertheizung betreiben.

Damit Sie auch die Dachdämmung anrechnen können, muss diese einen U-Wert von 0,192 W/m²K oder besser erreichen. Ob das der Fall ist, kann ein Energieberater aus ihrer Region untersuchen. Er bestätigt die Maßnahme auch gegenüber der unteren Baurechtsbehörde. Einen Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der deutschen Energieagentur.

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