In einem im Jahr 1968 erbauten Haus mit 8 Einzimmerwohnungen von je ca.
38 m2 soll nun die asbesthaltige Fassadenverkleidung im Bereich des Dachgeschosses ausgetauscht werden. Die obere Geschossdecke wurde vor einiger Zeit gedämmt. Welche Vorschriften bezüglich des Energieeinspargesetztes müssen berücksichtigt bzw. eingehalten werden?
Wenn Sie die Fassadenverkleidung tauschen, ist auch eine Dämmung der betroffenen Flächen erforderlich. Die Energieeinsparverordnung schreibt dabei einen U-Wert von 0,24 W/m²K vor. Das gilt immer dann, wenn:
Ist das Dachgeschoss unbeheizt, müssen Sie hingegen keine Dämmmaßnahmen treffen. Durch das mit Asbest belastete Material ist die Unterstützung durch eine Fachfirma zu empfehlen.