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Expertenrat

Nach der Heizungsmodernisierung benötigen wir einen Energieausweis. Berücksichtigt dieser auch die höhere Effizienz der neuen Heizung?

Frage von D.  H. am 19.03.2018 

Wir möchten unser Reiheneckhaus erstmalig vermieten. Da die Heizanlage von
1991 ist, bauen wir eine neue komplette Anlage ein. Nun brauchen wir zur Vermietung einen Energieausweis, basierend auf den Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Dies macht natürlich wenig Sinn, da die neue Anlage um einiges energieeffizienter sein wird. Wie können wir den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, ohne viel zu hohe Verbrauchsdaten zugrunde legen zu müssen? Diese Frage stellt sich doch sicherlich auch bei jedem Neubau und so manchem modernisierten Altbau, dennoch konnte uns bisher leider niemand weiterhelfen. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Alternativ zum Verbrauchsausweis, der wie Sie geschrieben haben auf den Daten der letzten drei Abrechnungsjahre basiert, können Sie immer auch einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Dieser Energieausweis basiert auf einer Berechnung, der die individuellen Daten Ihres Gebäudes zugrunde liegen. Während der Verbrauchsausweis bei einem besonders sparsamen Heizverhalten besser ausfallen kann, folgt der Bedarfsausweis einem sogenannten Standardnutzerverhalten. Er ist im Vergleich auch etwas teurer.

Über unser Tool "Energieausweis bestellen" können Sie einen Energieausweis für Ihr Haus einfach online bestellen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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