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Expertenrat

Gibt es die Förderung für eine Haustür nur, wenn diese energiesparend ist?

Frage von Christian E. am 24.04.2018 

Wir möchten die Eingangstür unseres kleinen Mietshauses (von 1964) in Kiel-Wik erneuern. Kann ein KfW-Zuschuss nur bezahlt werden, wenn die Tür einen K-Wert von 1,3 hat? Dann würden wir wegen des leichter erreichbaren Werts auf eine Briefkastenanlage in der Tür verzichten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Gehört die Tür zur energetischen Hülle des Gebäudes, muss sie auch den geforderten U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Sollte sie nicht zur Wärme umschließenden Gebäudehülle gehören (Kellertür oder Tür von unbeheiztem Vorraum), gibt es die Förderung auch dann, wenn sie den U-Wert nicht einhält. Möglich ist das über die Programme 159 (Darlehen) und 455 (Zuschuss 20%/10%) der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Weitere Informationen finden Sie auch im "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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