Wir möchten die Eingangstür unseres kleinen Mietshauses (von 1964) in Kiel-Wik erneuern. Kann ein KfW-Zuschuss nur bezahlt werden, wenn die Tür einen K-Wert von 1,3 hat? Dann würden wir wegen des leichter erreichbaren Werts auf eine Briefkastenanlage in der Tür verzichten.
Gehört die Tür zur energetischen Hülle des Gebäudes, muss sie auch den geforderten U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Sollte sie nicht zur Wärme umschließenden Gebäudehülle gehören (Kellertür oder Tür von unbeheiztem Vorraum), gibt es die Förderung auch dann, wenn sie den U-Wert nicht einhält. Möglich ist das über die Programme 159 (Darlehen) und 455 (Zuschuss 20%/10%) der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Weitere Informationen finden Sie auch im "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".
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