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Expertenrat

Wann muss ich den Zuschuss für eine Haustür beantragen und gibt es die doppelte Summe, wenn die Tür energiesparend und einbruchsicher ist?

Frage von Thomas D. am 25.03.2018 

Muss ich den Antrag für eine neue Haustür stellen, bevor ich diese kaufe oder aber erst wenn ich sie schon habe? Und wenn ich die für einen höheren Einbruchschutz und zum Energiesparen nehme, gibt es für dann für beide Varianten einen Zuschuss oder nur für eine von beiden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fördermittel für eine neue Haustür müssen Sie noch vor dem Beginn der Umbauarbeiten (vor Kauf bzw. Handwerkerauftrag) beantragen. Andernfalls lehnt die KfW den Antrag ab und die Mittel gehen verloren. Eine Kombination der Förderung für Energieeffizienz (Programme 152 und 430) mit den Programmen für mehr Einbruchschutz (Programm 159 und 455) ist nicht möglich. Sie müssen sich für ein Förderprogramm entscheiden. Ist die Tür ein Teil der Wärme umschließenden Gebäudehüllfläche, müssen Sie die Anforderung an die Energieeffizienz in allen Programmvarianten einhalten.

Antworten auf Ihre Fragen zum Thema finden Sie auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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