Wir haben vor etwa 2 Jahren eine neue Gasheizung mit Solaranlage von einem Fachbetrieb einbauen lassen. Hierfür habe ich von dem Fachbetrieb mehrmals ein Angebot für eine Heizungswartung angefordert, ohne jemals Antwort zu erhalten.
Ist dieser Fachbetrieb als Installateur der Heizung dazu verpflichtet die Heizung zu warten oder kann er dies ablehnen?
Wie verhält sich dies mit der Gewährleistung für die Heizung?
Wartung und Installation der Heizung sind unterschiedliche Positionen, die ein Handwerker nicht zwangsläufig zusammen anbieten muss. Für die Wartung können Sie auch einen anderen Installateur aus Ihrer Region beantragen.
Während Hersteller aus Kulanz oft eine Garantie von 2 oder mehr Jahren für die Technik vergeben, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Fehler ab, die ein Handwerker bei der Installation verursacht hat. Ihr Zeitraum richtet sich dabei nach dem geschlossenen Vertrag. Übernimmt der Auftragnehmer die Wartung nicht, kann sich die Gewährleistungspflicht für einige Anlagenteile reduzieren. Aufgrund einer Reihe von rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenspiel von Wartung und Gewährleistung empfehlen wir Ihnen bei weiteren Fragen die Beratung durch einen Experten für Baurecht.