Expertenrat

Müssen wir ein denkmalgeschütztes Haus nach der Sanierung restaurieren?

Frage von Albrecht H. am 03.02.2018 

Es geht um ein denkmalgeschütztes Gebäude, das von Messies bewohnt war. Die Innenräume waren derart beschädigt, dass unter Duldung es Bauamts das Gebäude entkernt wurde. Hinterher kam das Denkmalamt und alles muss wieder restauriert werden, wie es war? Wie ist die Rechtslage! 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es sich hier um eine rechtliche Frage handelt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Antwort geben. Wir empfehlen daher den Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht. Der muss den Sachverhalt, einschließlich aller Absprachen, Dokumente und Verträge prüfen, bevor er eine Antwort treffen kann.


Kommentare

Albrecht H.

Ich habe noch eine Frage zum denkmalgeschützten Gebäude. Wir haben eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Einbau neuer Fenster ohne Beschreibung. Die alten aus den 70er Jahren waren einflügelige Fenster und wurden durch einflügelige Kunstoffenster ersetzt. Laut Denkmalamt sollten sie jetzt durch zweiflügelige mit Oberlicht aus Holz ersetzt werden?

ENERGIE-FACHBERATER 

Auch bei dieser Frage müssen wir Sie an einen Sachverständigen verweisen. Wir kennen das Gebäude, die Anforderungen an den Denkmalschutz und die Genehmigungen nicht. Eine zuverlässige und für Sie wichtige rechtskräftige Antwort können wir Ihnen daher aus der Ferne leider nicht geben. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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