Ich verkaufe zurzeit mein Haus Baujahr 2005 (Bungalow). Der Dachboden ist unbewohnt. Der Notar des Käufers sprach von einer Nachrüstpflicht der Dachbodendämmung. Bin ich dazu verpflichtet?
Die Energieeinsparverordnung fordert in § 10 Abs. 3, dass Hausbesitzer frei zugängliche Decken zum unbeheizten Dachraum dämmen müssen. Ausnahmen bestehen, wenn:
Greifen die Ausnahmen nicht, sind Sie zum Dämmen des Dachbodens verpflichtet. Bei einem Verkauf geht diese Pflicht auf den Käufer über. Wie damit vertraglich umzugehen ist, muss ein Anwalt für Baurecht individuell beurteilen.