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Expertenrat

Ich muss die Abdichtung des Flachdachs ersetzen. Ist eine Dachdämmung Pflicht?

Frage von Viktor B. am 25.09.2023 

Ich bitte, mir bei folgendem Problem zu helfen:
Ausgangslage:
• Standort: Berlin:
• Flachdach (über 500 qm), errichtet 1985 und nach damaligem Stand gedämmt. Das Dachgeschoss ist bewohnt.
• Aktuell ist das Dach mit 8 Schichten "Bitumenbahnen" belegt. Diese sind allerdings irreparabel beschädigt und können nicht mehr gut geflickt werden.
• Zudem ist ein Teil der Dachpappe gemäß Gutachten schadstoffbelastet.
• Es ist beabsichtigt, die 8 Schichten zu entfernen und eine neue Schicht aufzubringen.
• Ebenso ist eine Solaranlage auf dem Dach im "Gespräch".

Frage: Ist bei einer solchen Maßnahme auch eine neue Dachdämmung erforderlich oder nur sinnvoll? Falls erforderlich, wo finde ich die Vorgabe?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es sich um das Dach über beheiztem Wohnraum handelt, ist eine Dämmung nach GEG in vielen Fällen Pflicht. Nachlesen können Sie das in § 48 i. V. m. Anlage 7 des GEG. Nach letzterer ist das Dämmen Pflicht, wenn Sie bei einer gegen Außenluft abgrenzenden Dachflächen mit Abdichtung (Flachdach), die Abdichtung, die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen) ersetzen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.

Da das Dach 1985 errichtet wurde, ist davon auszugehen, dass die Vorgaben von 1984 bereits eingehalten sind und sie nicht zusätzlich dämmen müssen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie dazu von einem Energieberater aus Ihrer Region.

Sinnvoll ist die Maßnahme häufig, da sie den Wärmeschutz verbessert und so zu Energieeinsparungen beiträgt. Ohne genaue Kenntnis vom Gebäude und dessen Zustand ist eine Einschätzung aus der Ferne hier jedoch nicht möglich. Diese bekommen Sie aber ebenfalls von einem Energieberater aus Ihrer Region. Berechnet der Experte Kosten und Einsparungen, erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Denken Sie daran, dass der Staat eine Förderung für die Dachdämmung vergibt. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen müssen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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