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Expertenrat

Kann ich an einem Flachdachgiebel einen Schornstein nachrüsten?

Frage von Paul  M. am 19.08.2023 

Kann an einem Flachdachgiebel ein Schornstein nach neuesten Ableitbedingungen installiert werden? Der Schornstein würde 3 Meter auskragen und den First um 60 cm überragen. Vom First wäre der Abstand 5,5 Meter.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach aktuellen Anforderungen dürfen Sie einen Schornstein nachrüsten, wenn dieser firstnah angeordnet ist und seine Mündung den First um mindestens 40 Zentimeter überragt. Firstnah ist die Anordnung dabei, wenn:


  • der horizontale Abstand zum First kleiner ist als der horizontale Abstand zur Traufe und wenn
  • der vertikale Abstand zum First größer ist als der horizontale Abstand zum First.

Bei Flachdächern (Dächer mit einer Neigung von weniger als 20 Grad) gelten die Anforderungen für einen fiktiven First, dessen Höhe mit einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist.

Alternativ können Sie die Höhe der Austrittsöffnung nach Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) bestimmen lassen. In beiden Fällen (1. BImSchV oder VDI 3781) ist sicherzustellen, dass die Mündung Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen im Umkreis von 15 Metern um mindestens einen Meter überragt.

Handelt es sich um ein geplantes oder bestehendes Gebäude, können Sie in vielen Fällen auch die alten Ableitbedingungen heranziehen. Bei Flachdächern mit einer Neigung von maximal 20 Grad muss die Mündung den First dabei um mindestens 40 Zentimeter überragen und mindestens einen Meter von der Dachfläche entfernt sein. Die Anforderung an den Umkreis gilt gleichermaßen.

Wir empfehlen, das Vorhaben rechtzeitig mit einem Schornsteinfeger zu besprechen. Dieser muss die Anlage abnehmen und gibt wertvolle Tipps zur Umsetzung. Das verhindert böse Überraschungen und verhilft zu einem reibungslosen Ablauf.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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