Wir haben vor ca. 2 Jahren eine Sockeldämmung unter der vorhandenen Fassadendämmung anbringen lassen, 10 cm dick mit Armierung und Buntsteinputz. Lt. Rechnung wurde dieselbe nicht verdübelt, stützte sich stattdessen auf festen Grund ab, der jetzt im Zuge von neu verlegten Platten entfernt wurde. Kurz darauf senkte sich die Sockeldämmung um ca. 10-15 mm ab und löste sich von der oberen Sockelschiene der Fassadendämmung. Frage: Muss sich eine solche Dämmung nicht selbst tragen, sprich, wäre nicht eine Verdübelung Pflicht gewesen?
Bestandteil der Zulassung eines Dämmsystemes (beim Deutschen Institut für Bautechnik) ist, ob eine Verdübelung z.B. bei bestimmten Untergründen oder Bauhöhen empfohlen oder sogar gefordert wird. Somit ist die Notwendigkeit einer Verdübelung nicht allgemein geregelt. Bei geklebten Systemen hat sich der Verarbeiter davon zu überzeugen, dass die Verklebung auch halten kann. Bei nachträglich angebrachten Sockeldämmungen muss dafür die Außenwandfläche gereinigt, ggf. von Farbresten befreit werden. Lose sitzende Putzstellen sind auszubessern.
Der für die Verklebung einsetzbare Klebemörtel ist Bestandteil der Zulassung. Es darf also kein x-beliebiger Mörtel angewendet werden. Bei den meisten Systemen ist eine zu erreichende Kontaktfläche des Klebemörtels von 40 % der Gesamtfläche vorgeschrieben. Die Verklebung hat nach der Wulst-Punkt-Methode zu erfolgen (umlaufende Mörtelwulst und Klebepunkte). Wird in dieser Weise vorgegangen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass sich eine Sockeldämmung mit Putz durch ihr Eigengewicht absenkt. Ich vermute daher, dass eine oder mehrere der genannten Voraussetzungen nicht zutreffen. Sie sollten einen Gutachter für Wärmedämmverbundsysteme einschalten.