Wir haben ein Einfamilienhaus mit einer Gaube geplant und im Januar einen KfW-55 Antrag gestellt und bewilligt bekommen. In der fortschreitenden Planung fragen wir uns gerade, ob a) noch eine Änderung von einer auf zwei Gauben und b) eine Rotation des Hauses um 90 Grad möglich wäre.
Im Bauablauf kann es immer einmal zu Änderungen kommen, die vorher nicht abzusehen waren. Sofern Sie die Werte wie beantragt einhalten, sollte das kein Problem darstellen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Maßnahmen, die nicht Bestandteil des Antrags waren, nicht mehr gefördert werden. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539-9007.