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Expertenrat

Können wir die Neubauplanung nach bewilligter Förderung noch ändern?

Frage von Karin M. am 11.04.2022 

Wir haben ein Einfamilienhaus mit einer Gaube geplant und im Januar einen KfW-55 Antrag gestellt und bewilligt bekommen. In der fortschreitenden Planung fragen wir uns gerade, ob a) noch eine Änderung von einer auf zwei Gauben und b) eine Rotation des Hauses um 90 Grad möglich wäre.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Bauablauf kann es immer einmal zu Änderungen kommen, die vorher nicht abzusehen waren. Sofern Sie die Werte wie beantragt einhalten, sollte das kein Problem darstellen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Maßnahmen, die nicht Bestandteil des Antrags waren, nicht mehr gefördert werden. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539-9007.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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