Ich betreibe eine Ölheizung. Die wird 20 Jahre alt. Sollte die 2024 defekt werden, bekomme ich ein Problem. Ich wollte den Kessel 80 kW gegen einen Niedertemperaturkessel 70 kW tauschen. Ich wohne auf dem Lande. Es ist keine Gasleitung vorhanden und die Stadt hat noch keinen Wärmeplan. Bitte machen Sie mir einen Vorschlag, welche Möglichkeit ich habe.
Grundsätzlich ist Ihre Heizungsanlage noch nicht von der Austauschpflicht im GEG betroffen. Diese greift erst bei 30 Jahre alten Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur oder Brennwerttechnik basieren.
Ist die Anlage nicht mehr intakt oder möchten Sie Energie einsparen, bietet sich ein Heizungstausch an. Im Moment haben Sie dabei alle Möglichkeiten. Wie die Situation ab 2024 sein wird, lässt sich noch nicht mit Gewissheit sagen.
Nach aktuellem Kenntnisstand könnte die Installation einer neuen Ölheizung dann noch möglich sein. Durch die attraktive Förderung der Heizung lohnen sich aber auch Alternativen wie die Wärmepumpe oder die Pelletheizung, wenn das Haus dafür geeignet ist. Eine weitere Alternative bietet die Flüssiggasheizung, für die ein separater Tank vor dem Haus erforderlich ist.
Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.
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