Ich habe gerade Ihren sehr interessanten Artikel "GEG 2020: Pflicht zur Energieberatung bei Sanierung und Kauf" gelesen und hätte bitte eine Frage zu dem Anteil grüner Brennstoffe ab 2029. Kann man irgendwo herauslesen, wofür das gilt? Muss ich diesen Anteil für die getankte Menge haben, bspw. Heizöl, oder muss mein Gesamtstand diese bspw. 15 % haben? Nehmen wir an, ich habe 5.000 l Speichervolumen. Muss dann ab 2025 von den 5.000l 15 % grünes Heizöl sein oder nur die neu dazu getankte Menge müssen da 15 % grün sein. Denn das geht aus dem Gesetz nicht wirklich hervor.
In § 71 Abs. 9 GEG heißt es dazu: "Der Betreiber einer mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickten Heizungsanlage, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Absatzes 8 Satz 1 oder vor Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Absatzes 8 Satz 2 oder vor Ablauf von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach Absatz 8 Satz 3 eingebaut wird und die nicht die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, hat sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird."
Unserer Auffassung nach müsste sich der vorhandene Brennstoff damit zum Stichtag wie im GEG vorgegeben zusammensetzen. Technisch ist das bei einer Ölheizung nur möglich, wenn Sie Heizöl mit höherem Bioanteil nachtanken oder den Tank schon vorher mit dem erforderlichen Gemisch befüllen.