Wir haben einen Antrag auf eine Gasheizung gestellt, der zwischenzeitlich auch von der BAFA genehmigt wurde. Wir haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen und möchten nun doch eine Wärmepumpe verbauen. Wie kann ich den Antrag stornieren und neu stellen? Gibt es Sperrfristen in diesem Zusammenhang?
Den Antrag können Sie schriftlich beim BAFA zurückziehen. Stellen Sie erneut einen Antrag für eine andere Maßnahme (Wärmepumpe statt Gasheizung) gibt es in diesem Fall keine Sperrfristen. Wichtig ist nur, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben dürfen. Wurden bereits Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, wäre das förderschädlich und sie könnten die Mittel nicht noch einmal beantragen.
Wir empfehlen, das weitere Vorgehen mit den Experten des BAFA abzustimmen. Anbei die Kontaktdaten:
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Antworten auf individuelle Fragen erhalten Sie außerdem über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.