Ich habe einen Antrag auf Förderung gestellt zum Wärmepumpentausch bei gleichzeitigem Austausch einer Ölheizung. Das Projekt wurde aber nicht umgesetzt. Nun habe ich einen Aufhebungsbescheid bekommen. Kann ich nun keinen neuen Antrag stellen, ggf. meine Frau? Gibt es eine Sperrfrist, ab dem ich dies wieder tun kann?
In aller Regel ist es möglich, einen neuen Antrag zu stellen. Handelt es sich dabei um eine identische Maßnahme (Wärmepumpe und Austausch der Ölheizung), gilt bei der Stornierung von Anträgen jedoch eine Sperrfrist von 6 Monaten. Ob das in Ihrem Fall ebenfalls gilt, erfahren Sie von Ihrem Fördergeber, den Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.
Müssen Sie die Sperrfrist einhalten, gelten die neuen BEG-Fördersätze. Für den Austausch der Ölheizung gegen eine neue Wärmepumpe bekommen Sie damit eine Förderung in Höhe von 35 Prozent. Handelt es sich um eine Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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