Ich habe bereits am 29.12.2023 bei Ihnen eine Frage gestellt, die sich wohl auf das Gleiche bezieht, wobei die Antwort bisher nicht so ganz klar war.
Ich habe ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten. Dass die erste WE mit 55 % gefördert wird, ist klar, die zweite WE mit 35 %. Was mir bisher nicht klar ist, bzw. worüber ich verschiedene Aussagen habe, ist, worauf sich die % beziehen.
Zum einen habe ich eine Aussage, wenn der Gesamtbetrag 40.000 € wäre, würde dieser auf beide WE aufgeteilt und ich bekäme 55 % bzw. 35 % auf jeweils 20.000 €. Eine andere Aussage meinte, dass ich 55 % auf die ersten 30.000 € bekäme und 35 % auf die restlichen 10.000 €. Dies ist ja schon ein Unterschied von 2000 €. Welche Aussage ist denn nun richtig?
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Leider sind noch immer viele Punkte der neuen Förderung nicht eindeutig geklärt/kommuniziert. Dazu gehört auch die Aufteilung der Kosten bei Fördermaßnahmen, die nicht alle Wohneinheiten betreffen. Im aktuellen KfW-Merkblatt zur Förderung ist nun definiert, dass sich die förderbaren Kosten dabei zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilen. Bei zwei Wohneinheiten ergeben sich förderbare Kosten von 30.000 Euro plus 15.000 Euro, insgesamt also 45.000 Euro.
Aller Voraussicht nach ist diese Summe nun gleichmäßig zu verteilen, so dass sich für jede Wohnung förderbare Kosten in Höhe von 22.500 Euro ergeben.
Auf diesen Betrag sind die Fördersummen anzuwenden. Das sind also:
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben noch ohne Gewähr sind. Da sich eine eindeutige Antwort aus der BEG-EM-Richtlinie nicht ableiten lässt, sind wir hier auf weitere Informationen der KfW angewiesen. Diese sollten Ende Februar 2024 veröffentlicht werden.