Wir haben im Dreifamilienhaus (alles Eigentumswohnungen) eine neue Heizung eingebaut. Die Wohnungen haben verschiedene Größen (150 m², 90 m² und 100 m²). Wie werden die Kosten der neuen Heizung auf die Eigentümer verteilt?
Handelt es sich um eine zentrale Heizungsanlage, gehört diese üblicherweise zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Kosten für Arbeiten an dieser oder für den Heizungsaustausch selbst tragen daher alle Eigentümer. Die entsprechenden Anteile hängen vom Anteil an der WEG ab. Wie hoch die einzelnen Anteile sind, ist im Grundbuch einzusehen. Nachlesen können Sie das in § 16 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).