Wir haben vor, ein Haus (Baujahr 80/81) mit Nachtspeicheröfen zu verkaufen. Es geht um 3 Wohneinheiten mit je ca. 54 qm und eine kleine Gewerbeeinheit mit ca. 60 qm. Das Haus ist seit etwa 15 Jahre jedoch nicht mehr vermietet. Es steht leer und den Strom hatten die Mieter davor selbst beim Versorger bezahlt. Muss ich trotzdem einen Energieausweis vorlegen, obwohl ich keine Zahlen habe und es so lange leer steht und stand?
Handelt es sich um ein beheiztes Gebäude, ist ein Energieausweis auszustellen. Aufgrund des Baujahres ist davon auszugehen, dass das Haus das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 bereits erreicht. Demzufolge haben Sie theoretisch Wahlfreiheit und können einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Da für Ersteren die nötigen Verbrauchsdaten fehlen, bleibt in Ihrem Fall vermutlich nur der Energiebedarfsausweis. Hier berechnen Energieberater die Energieverluste individuell, um die erforderlichen Angaben zu erhalten.
Ausgenommen sind nur kleine Gebäude (maximal 50 m² Nutzfläche) sowie Gebäude unter Denkmalschutz. Außerdem haben Sie nach § 102 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Möglichkeit, eine Befreiung wegen besonderer Umstände zu beantragen. Ob das in Ihrem speziellen Fall funktioniert, erfahren Sie von der für das Gebäudeenergiegesetz verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.