Expertenrat

Gilt die Austauschpflicht der Heizung auch für eine Immobilie zum Zweitwohnsitz?

Frage von Lucien B. am 05.11.2021 

Gilt die Austauschpflicht der Heizung auch, wenn wir eine Immobilie kaufen würden, die wir als Zweitwohnsitz nutzen würden - nur für etwa 2 Tage pro Woche? Es geht um eine Immobilie, die jedoch kein Wochenendhaus ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gibt es hier keine Ausnahmen, sofern das Gebäudeenergiegesetz zur Anwendung kommt. Von den Anforderungen des GEGs sind Sie allerdings befreit, wenn:


  • es um eine Immobilie geht, die nicht mehr als vier Monate im Jahr genutzt wird
  • die Immobilie zur begrenzten jährlichen Nutzung gedacht ist und der zu erwartende Energieverbrauch für die begrenzte Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.

Letzteres kann beispielsweise ein Energieberater nachweisen. Mit dessen Bestätigung sollten Sie die Ausnahme bei der zuständigen Stelle für das GEG in Ihrem Bundesland bekannt geben.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo