Meinen Mutter möchte mir ihr Haus übertragen und für sich Nießbrauch mit allen Rechten und Pflichten eintragen. Wie verhält es sich in diesem Fall nach GEG mit Sanierungspflichten für mich. Greift der Zweijahreszeitraum, in dem ich eine Energiesanierung durchführen müsste? Oder hebt sich das auf, da sie ja Nießbrauch hat.
Die Sanierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) greifen immer dann, wenn ein Gebäude seinen Eigentümer wechselt. Ob der Alteigentümer weiter mit Nießbrauchrecht im Haus wohnt, spielt keine Rolle. Sie haben üblicherweise zwei Jahre Zeit, die geforderten Sanierungen durchzuführen oder eine individuelle Ausnahme wegen besonderer Umstände, einem unangemessenen Aufwand oder besondere Härte (§ 102 GEG) zu beantragen. Ansprechpartner ist die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.