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Expertenrat

Wann endet die Austauschfrist für Kachelöfen aus dem Jahr 1987?

Frage von Manfred S. am 27.01.2021 

Wie lange habe ich nach dem 30.12.2020 Zeit, um einen Kachelofeneinsatz von 1987 auszutauschen? Gibt es eine Übergangsfrist? Wo finde ich die besten Anbieter für gesetzeskonforme Austauschöfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Rein rechtlich ist die Zeit bereits abgelaufen. Denn die 1. BImSchV enthält für Einzelraumfeuerstätten aus den Jahren von 1985 bis 1994 eine Austauschfrist bis zum 31. Dezember 2020. Diese greift immer dann, wenn Öfen und Kamine die entsprechenden Abgasgrenzwerte nicht einhalten. Alternativ zum Austausch können Sie die Anlage stilllegen lassen oder auch einen Filter nachrüsten. Welche Varianten in Ihrem Fall technisch möglich sind, erfahren Sie von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region. Dieser berät Sie auch zu gesetzeskonforme Austauschöfen. Kontakte und unverbindliche Angebote bekommen Sie dabei über unser kostenfreies Online-Angebotstool.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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