Wie lange habe ich nach dem 30.12.2020 Zeit, um einen Kachelofeneinsatz von 1987 auszutauschen? Gibt es eine Übergangsfrist? Wo finde ich die besten Anbieter für gesetzeskonforme Austauschöfen?
Rein rechtlich ist die Zeit bereits abgelaufen. Denn die 1. BImSchV enthält für Einzelraumfeuerstätten aus den Jahren von 1985 bis 1994 eine Austauschfrist bis zum 31. Dezember 2020. Diese greift immer dann, wenn Öfen und Kamine die entsprechenden Abgasgrenzwerte nicht einhalten. Alternativ zum Austausch können Sie die Anlage stilllegen lassen oder auch einen Filter nachrüsten. Welche Varianten in Ihrem Fall technisch möglich sind, erfahren Sie von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region. Dieser berät Sie auch zu gesetzeskonforme Austauschöfen. Kontakte und unverbindliche Angebote bekommen Sie dabei über unser kostenfreies Online-Angebotstool.