Seit 2013 ist das Zweifamilienhaus meiner Eltern auf mich überschrieben, und ich habe meine 3 Geschwister ausbezahlt. Meine Eltern haben das Wohnrecht bekommen (inzwischen ist ein Elternteil gestorben) und ich wohne schon immer in diesem Haus.
Die Ölheizung ist seit 1974 eingebaut und beheizt beide Wohnungen. Muss ich jetzt eine neue Heizung einbauen, wenn ja, würde es mich interessieren, ob man auch eine neue einbauen müsste, wenn es nicht überschrieben wäre? Oder muss jeder eine neue Heizung einbauen, wenn sie über 30 Jahre ist.
Hier gilt die Heizungs-Austauschpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (§ 72 GEG). Diese fordert den Austausch 30 Jahre alter Heizungen, wenn diese bisher nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Das heißt: Haben Sie bereits eine Niedertemperaturheizung, sind Sie von der Austauschpflicht befreit. Eine verbindliche Antwort darauf, um welche Heizungsart es sich bei Ihnen handelt, bekommen Sie von einem Schornsteinfeger oder Fachhandwerker aus Ihrer Region.
Handelt es sich bislang nicht um eine Niedertemperaturheizung, greift die Austauschpflicht, wenn nicht eine zweite Ausnahme gilt: Der Bestandsschutz. Hier sind alle von der Austauschpflicht befreit, die bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer in einem Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt haben.
Sie haben das Gebäude 2013 überschrieben bekommen und lebten daher 2002 vermutlich nicht als eingetragener Eigentümer im Haus. Die Ausnahme (Bestandsschutz) gilt daher aller Voraussicht nach nicht und Sie müssen die Heizung austauschen.
Das wäre nicht der Fall, wenn die früheren Eigentümer nach wie vor Eigentümer des Gebäudes wären. Denn dann würde die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen erst bei einem Eigentümerwechsel greifen.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zur zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Hier prüfen Sachbearbeiter den Fall individuell, bevor Sie eine rechtsverbindliche Auskunft geben.