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Expertenrat

Wir überschreiben unserem Sohn das Haus und bekommen das Wohnrecht. Muss unser Sohn die 35 Jahre alte Heizung austauschen?

Frage von Barbara W. am 19.01.2024 

Unsere Heizung ist 35 Jahre alt und läuft noch einwandfrei. Wir möchten unser Haus auf unseren Sohn überschreiben lassen. Ein lebenslanges Wohnrecht lassen wir uns eintragen. Ist unser Sohn dann verpflichtet, eine neue Heizungsanlage einbauen zu lassen? Würde er als neuer Eigentümer in diesem Fall Fördermittel erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Pflicht zum Heizungstausch besteht, wenn es sich um eine Öl- oder Gasheizung handelt, die nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region können das schnell feststellen und eine verbindliche Antwort liefern.

Besteht die Austauschpflicht der Heizung, hat Ihr Sohn zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Er kann Fördermittel für die neue Heizung beantragen, profitiert allerdings nicht vom Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus. Denn diese stehen nur selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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