Unsere Heizung ist 35 Jahre alt und läuft noch einwandfrei. Wir möchten unser Haus auf unseren Sohn überschreiben lassen. Ein lebenslanges Wohnrecht lassen wir uns eintragen. Ist unser Sohn dann verpflichtet, eine neue Heizungsanlage einbauen zu lassen? Würde er als neuer Eigentümer in diesem Fall Fördermittel erhalten?
Eine Pflicht zum Heizungstausch besteht, wenn es sich um eine Öl- oder Gasheizung handelt, die nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region können das schnell feststellen und eine verbindliche Antwort liefern.
Besteht die Austauschpflicht der Heizung, hat Ihr Sohn zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Er kann Fördermittel für die neue Heizung beantragen, profitiert allerdings nicht vom Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus. Denn diese stehen nur selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung.