Muss ich meine Ölheizung, die 1989 eingebaut wurde, durch einen neuen Kessel ersetzen, auch wenn die Messwerte alle in Ordnung sind und der Kessel noch in einem hervorragenden Zustand ist?
Wie lange die Heizung noch laufen darf, regelt die Heizungs-Austausch-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese ist in § 72 des GEG verankert und fordert den Austausch mindestens 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen. Von der Pflicht ausgenommen sind Sie, wenn die Anlage bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Leben Sie seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer selbst in einem Ein- oder Zweifamilienhaus, müssen Sie die Heizung auch nicht austauschen. In diesem Fall profitieren Sie vom Bestandsschutz. Die gesetzliche Heizungs-Austausch-Pflicht gilt dann erst nach einem Eigentumsübergang durch Kauf, Erbe oder Schenkung. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die Pflicht umzusetzen.
Unabhängig davon ist es sinnvoll, einen Austausch zumindest in Erwägung zu ziehen. Denn alte Heizungen gelten als technisch überholt und verbrauchen oft mehr als nötig. Zudem gibt es attraktive Fördermittel für neue Heizungen.
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