Ist es in Bayern gesetzlich Pflicht, nachträglich einen Türschließer anzubringen. Die Tür schließt nach Verlassen der Wohnung automatisch.
Im Sinne des Brandschutzes müssen Türen von Nutzungseinheiten oder sonstigen Räumen zu notwendigen Treppenräumen selbstschließend sein. So verlangt es Artikel 33 der bayerischen Bauordnung (BayBO). Gleiches gilt für Öffnungen in Brandwänden (Art. 28 BayBO). Die Forderung soll das Verrauchen von Treppenhäusern verlangsamen und die Arbeit der Feuerwehr im Brandfall vereinfachen.