Expertenrat

Gibt es in Bayern eine Pflicht für Türschließer?

Frage von Gerd-Jürgen G. am 21.09.2019 

Ist es in Bayern gesetzlich Pflicht, nachträglich einen Türschließer anzubringen. Die Tür schließt nach Verlassen der Wohnung automatisch.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Sinne des Brandschutzes müssen Türen von Nutzungseinheiten oder sonstigen Räumen zu notwendigen Treppenräumen selbstschließend sein. So verlangt es Artikel 33 der bayerischen Bauordnung (BayBO). Gleiches gilt für Öffnungen in Brandwänden (Art. 28 BayBO). Die Forderung soll das Verrauchen von Treppenhäusern verlangsamen und die Arbeit der Feuerwehr im Brandfall vereinfachen.

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