Ich habe von der BAFA einen Aufhebungsbescheid bekommen, da der Bewilligungsbescheid am 04.12.2021 endete und die neue Wärmepumpenanlage erst am 07.02.2022 in Betrieb genommen wurde. Was kann ich dagegen unternehmen?
In diesem Fall erhalten Sie die BEG-Förderung vermutlich nicht mehr. Sie können den Bewilligungszeitraum zwar verlängern, wenn es ohne Ihr Verschulden länger dauert. Dazu hätten Sie sich allerdings vor Ablauf der mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilten Frist an den Fördergeber wenden müssen. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist, erfahren Sie nur auf Rückfrage beim BAFA. Ansprechpartner erreichen Sie dazu über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Alternativ bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie nachträglich nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Steuer abzusetzen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".