Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen" sind zwei widersprüchliche Aussagen zu finden. Und zwar 1.) "Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden."
und 2.) "Bei Beantragung der BAFA-Förderung haben Eigentümer zwei Optionen. Sie können den Zuschuss selbst beantragen oder eine andere Person bevollmächtigen, zum Beispiel den EEE."
Können Sie diesen Widerspruch auflösen?
In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Widerspruch, da beide Aussagen unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Im ersten Fall geht es um die technische Projektbeschreibung, die Sie für die Antragstellung benötigen. Diese müssen Sie von einem Energie-Effizienz-Experten erstellen lassen. Sie erhalten dabei eine TPB-ID (Kennnummer), mit der Sie die Förderung selbst beantragen können.
Möglich ist es aber auch, dass ein Fachhandwerker, ein Energieberater oder ein anderer die Förderung stellvertretend für Sie beantragt. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, ist die TPB-ID genau so nötig und von einem Energieberater zu erstellen.
Beachten Sie bitte, dass sich das Antragsverfahren inzwischen geändert hat. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen" zeigen wir den aktuellen Ablauf Schritt für Schritt.