Unser Architekt, welcher mit einer eigenen Baugesellschaft unser Haus auf KfW-70-Level kernsanierte, weigert sich, die Unterlagen an den Energieberater weiterzugeben. Aus unbekannten Gründen ist er nicht mehr zu sprechen. Was können wir machen? Wir haben ein Zeitfenster von 4 Monaten bis zur Einreichung der Unterlagen bei der KfW.
In diesem Fall hilft es vermutlich nur, den Kontakt zu suchen - eventuell auch über Ihren Energieberater. Sollte der Architekt weiterhin keine Unterlagen liefern, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Erledigen Sie das vor Ablauf der Frist, um eventuell einen Aufschub zu bekommen und die Förderung nicht zu verlieren. Zusätzlich können Sie weitere Schritte auch mit einem Fachanwalt für Baurecht besprechen. Dieser prüft, welche rechtlichen Schritte im Ernstfall möglich bzw. nötig sind. Hierbei ist § 96 des GEG zu beachten. In diesem heißt es: "Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten [...] schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung)". Diese Vorgabe bezieht sich auf alle förderrelevanten Arbeiten am Haus.
In aller Regel sollte es ausreichen, die Rechnungen von der ausführenden Firma zu bekommen. Der Energieberater prüft diese dann. Er kontrolliert die Ausführung und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung inklusive aller Nachweise. Auf dieser Basis prüft die KfW das Vorhaben und schreibt den Tilgungszuschuss gut.