Ich beabsichtige, einen Warmwintergarten ca. 3,80 x 4,00 m mit Fußbodenheizung und offenem Durchgang zum Wohnraum in Auftrag zu geben. Wie sieht die Förderung aus? Benötige ich eine Baugenehmigung dafür? Die Baustelle liegt in Hessen.
Laut Hessischer Bauordnung ist der Bau von Wintergärten mit einer Fläche von maximal 30 m² baugenehmigungsfrei. Wir empfehlen dennoch, die Pläne mit dem örtlichen Bauamt abzustimmen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Fördermittel erhalten Sie für alle Außenbauteile, wenn diese die hohen BEG-EM-Vorgaben erfüllen. So können Sie Fördermittel für die Fenster, das Dach und den Boden beantragen. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die Sie ab Ende Februar auch mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren können.
In unserer Rubrik "Förderung" verschaffen Sie sich einen Überblick über aktuelle Förderangebote. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.