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Expertenrat

Wie bemisst sich die Einkommensgrenze für die BEG-Förderung ab 2024?

Frage von Liane M. am 15.11.2023 

Wie bemisst sich die Einkommensgrenze, wenn der Eigentümer des Hauses, in dem die Heizung saniert werden soll, zusammen lebt mit seiner Frau und der Familie seines Sohnes? Der Sohn zahlt keine Miete, beteiligt sich nur an den laufenden Kosten. Die Kosten für die Heizungssanierung werden die Eltern übernehmen.

Zählt zum Haushaltseinkommen auch das Einkommen des Sohnes und seiner Frau oder wird nur auf die Eltern abgestellt? Ist der Einkommensbonus überhaupt denkbar, wenn keine 100%ige Eigennutzung erfolgt, sondern auch unentgeltlich überlassen wird.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne eine verbindliche Richtlinie zur BEG-Förderung ab 2024 können wir Ihnen diese Frage leider nicht fundiert beantworten. In anderen Bereichen ist es aber so, dass eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, wenn Sie diese allein, mit Familienangehörigen oder gemeinsam mit Dritten bewohnen. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass zum Haushaltseinkommen das Einkommen jeder Person gerechnet wird, die an der Anschrift gemeldet ist.

Genauere Informationen bringt die neue Förderrichtlinie. Auf der Seite "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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