Wie bemisst sich die Einkommensgrenze, wenn der Eigentümer des Hauses, in dem die Heizung saniert werden soll, zusammen lebt mit seiner Frau und der Familie seines Sohnes? Der Sohn zahlt keine Miete, beteiligt sich nur an den laufenden Kosten. Die Kosten für die Heizungssanierung werden die Eltern übernehmen.
Zählt zum Haushaltseinkommen auch das Einkommen des Sohnes und seiner Frau oder wird nur auf die Eltern abgestellt? Ist der Einkommensbonus überhaupt denkbar, wenn keine 100%ige Eigennutzung erfolgt, sondern auch unentgeltlich überlassen wird.
Ohne eine verbindliche Richtlinie zur BEG-Förderung ab 2024 können wir Ihnen diese Frage leider nicht fundiert beantworten. In anderen Bereichen ist es aber so, dass eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, wenn Sie diese allein, mit Familienangehörigen oder gemeinsam mit Dritten bewohnen. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass zum Haushaltseinkommen das Einkommen jeder Person gerechnet wird, die an der Anschrift gemeldet ist.
Genauere Informationen bringt die neue Förderrichtlinie. Auf der Seite "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.