Sie schreiben auf Ihrer Update-Seite: "Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit."
Das konnte ich bis jetzt leider noch nicht auf einer offiziellen Seite der Regierung finden. Wo wurde das veröffentlicht? Könnten Sie mir die entsprechende Quelle zukommen lassen?
Die Informationen stammen aus dem letzten Entwurf zur BEG-EM-Richtlinie. Da diese bisher nicht veröffentlicht wurde, können wir Ihnen leider keine verbindliche Quelle liefern. Möglich ist das erst nach der Veröffentlichung der BEG-EM-Richtlinie im Bundesanzeiger. Unsicher ist aktuell, wie sich das kürzlich gefällte BGH-Urteil auf die Inhalte und Regularien der BEG ab 2024 auswirken wird. Auf unserer Seite "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu aktuell auf dem Laufenden?