Darf ich weiterhin ein BEG EH z.B 85 (ohne EE) beantragen und die Heizung (Wärmepumpe) von BAFA fördern lassen. Alle Rechnungen bezüglich der Wärmepumpe werden strikt getrennt, sodass keine Doppelförderung entsteht.
In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Eine Kombination [der BEG EM, Anm. d. Red.] mit der BEG WG oder BEG NWG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich."
Sie können also beide Angebote in Anspruch nehmen, müssen die Sanierung allerdings hintereinander durchführen. Im ersten Schritt wäre zum Beispiel die Heizung zu sanieren, bevor im baulich sowie zeitlich getrennten zweiten Schritt die Sanierung zum Effizienzhaus erfolgen kann. Die Reihenfolge ist nicht festgelegt.
Möchten Sie nicht warte, können Sie die BEG-WG-Förderung und den Steuerbonus für die Sanierung parallel in Anspruch nehmen. In beiden Fällen erreichen Sie die EE-Klasse nicht. Rechnungen und Kosten sind außerdem strikt zu trennen.