Kann man für ein bereits gefördertes und zu einem KfW-100-Haus saniertes Objekt im Folgejahr erneut eine Förderung in Anspruch nehmen, um den Effizienzstandard bspw. auf 85 zu senken? Oder gilt die Förderung nur für die erstmalige Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus?
Das ist möglich. Bei der KfW-Förderung gelten allerdings die gebäudebezogenen Förderhöchstbeträge (Beispielsweise 120.000 Euro pro Wohneinheit für die Sanierung zum Effizienzhaus). Diese dürfen Sie insgesamt nicht überschreiten.
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) verhält es sich etwas anders. Hier steht in der aktuellen Richtlinie "Fallen nach dem Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Kosten [...] für die Sanierung auf eine höhere Effizienzhaus-Stufe an, so sind diese in der Summe erneut bis zu den [...] Höchstgrenzen förderfähig" (Nachzulesen unter Punkt 8.3 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude). Die förderfähigen Kosten sind dabei je nach Effizienzhaus-Standard und Beheizung auf 120.000 oder 150.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.