Wir haben 2021 einen Antrag auf Öl raus/ Pelletheizung rein gestellt. Dieser wurde 2022 genehmigt. Können wir innerhalb dieses Antrags noch auf Wärmepumpe wechseln? Oder müssen wir widerrufen und (bis 14.8.) einen neuen Antrag stellen? Wir hatten eigentlich vor, bis 14.8. eine EM für Dach/Keller zustellen.
Eine Änderung der Heizungsart sollte möglich sein. Wichtig ist, dass Sie eine Anlage aus der Liste förderbarer Wärmepumpen auswählen und die Änderung formlos schriftlich über das BAFA-Portal einreichen. Die Sachbearbeiter des Fördergebers prüfen Ihr Vorhaben daraufhin und geben Ihnen eine verbindliche Antwort. Die Einzelmaßnahme für Dach und Keller können Sie damit aller Voraussicht nach beantragen. Da der erste Antrag aus dem Jahr 2021 ist, gehen wir davon aus, dass Ihnen die vollen 60.000 Euro für anrechenbare Kosten hier noch einmal zur Verfügung stehen.
Eine verbindliche Antwort erhalten Sie von Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu über die Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.