Ich habe eine Frage zum Wohngebäude-Zuschuss 461. Aus 2021 hab ich einen genehmigten Zuschussantrag für den Neubau eines MFH mit 4 WE für meine Immobilien-GmbH. Wegen der stark gestiegenen Baukosten und Zinsen ist der Bau in der GmbH nicht mehr vorteilhaft, daher würde ich das Haus als „Privatperson“ bauen.
Ist es möglich, die Förderung zu übertragen (gleiches Haus, gleiches Grundstück), nur die Rechnungen werden von einem anderen Konto bezahlt? Falls ja, sind Formalien zu beachten?
Unseren Informationen zur Folge können Sie nur Darlehen zur Förderung auf eine andere (rechtliche oder juristische) Person übertragen, wenn diese den Kredit inklusive des Tilgungsversprechens übernimmt. Bei einer Zuschussförderung ist das nicht möglich - hier bleibt der im Antrag benannte Durchführer Förderempfänger. Dieser muss in diesem Fall auch die Investitionen tragen.
Da aktuell keine Zuschüsse für den Bau eines Effizienzhauses mehr verfügbar sind, können Sie den Antrag auch nicht zurückziehen und neu stellen.
Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme gilt, erfahren Sie von den Experten der KfW, die Sie unter der Rufnummer 0800/5399007 erreichen.