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Expertenrat

Kann ein anderer die Baumaßnahme durchführen und die freigegebenen Fördermittel erhalten?

Frage von Markus W. am 20.05.2022 

Ich habe eine Frage zum Wohngebäude-Zuschuss 461. Aus 2021 hab ich einen genehmigten Zuschussantrag für den Neubau eines MFH mit 4 WE für meine Immobilien-GmbH. Wegen der stark gestiegenen Baukosten und Zinsen ist der Bau in der GmbH nicht mehr vorteilhaft, daher würde ich das Haus als „Privatperson“ bauen.

Ist es möglich, die Förderung zu übertragen (gleiches Haus, gleiches Grundstück), nur die Rechnungen werden von einem anderen Konto bezahlt? Falls ja, sind Formalien zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unseren Informationen zur Folge können Sie nur Darlehen zur Förderung auf eine andere (rechtliche oder juristische) Person übertragen, wenn diese den Kredit inklusive des Tilgungsversprechens übernimmt. Bei einer Zuschussförderung ist das nicht möglich - hier bleibt der im Antrag benannte Durchführer Förderempfänger. Dieser muss in diesem Fall auch die Investitionen tragen.

Da aktuell keine Zuschüsse für den Bau eines Effizienzhauses mehr verfügbar sind, können Sie den Antrag auch nicht zurückziehen und neu stellen. 

Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme gilt, erfahren Sie von den Experten der KfW, die Sie unter der Rufnummer 0800/5399007 erreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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