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Expertenrat

Was mache ich, wenn 2029 und danach nicht ausreichend Biogas verfügbar oder die nötige Infrastruktur nicht vorhanden ist?

Frage von Peter W. am 08.02.2024 

Wenn man 2024 noch eine Gasheizung einbaut, so muss diese 2029 15 % und 2035 30 % und 2040 60 % mit erneuerbarer Energie (Biomethan, Wasserstoff) betrieben werden.

Sollt das nicht möglich sein, weil die Leitungen im Ort nicht dafür vorhanden sind, was muss ich dann machen? Vielleicht irgendeinen Anbieter auf dem Markt finden, der das anbietet und ich dennoch nur normales Gas beziehe? Oder gibt es andere Lösungen dafür? Evtl. eine Freistellung, weil die Infrastruktur nicht vorhanden ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich handelt es sich bei Biomethan um einen Ersatzstoff zu Erdgas. Diesen können Sie generell überall beziehen, wo eine Gasleitung vorhanden ist. Denn Sie verbrauchen das Biogas nicht direkt, sondern verbrauchen Gas, das in gleicher Menge an einem anderen Ort im Netz eingespeist wurde.

Alternativ können Sie auf die Versorgung mit Flüssiggas umstellen und Flüssiggas mit einem entsprechend hohen biogenen Anteil bestellen. Dieses erfüllt die Anforderungen des GEG ebenfalls.

Eine weitere Alternative ist die Umrüstung der Heizung. So können Sie auch 2029 oder später eine Umweltheizung (Wärmepumpe, Holzheizung, Solarthermie etc.) nachrüsten, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen und 65 Prozent der von der Heizung abgegebenen Wärme mit regenerativen Energieträgern bereitstellen.

Ausnahmen bei fehlender Infrastruktur sind uns nicht bekannt. Das Gleiche gilt für Ausnahmen, wenn die flächendeckende Versorgung mit biogenen Brennstoffen nicht wie gefordert umsetzbar ist.

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