Braucht man für die Sanierung zu einem EH85 bei der KfW einen Blower Door Test? Ich lese aus den TMA nur raus: "Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach GEG bestehen nicht, sofern in der Berechnung die Luftdichtheitskategorie I nach DIN V 18599-2 nicht angesetzt wird. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle muss jedoch messtechnisch bestimmt werden."
Heißt das, dass ich jetzt einer Blower-Door-Test machen muss? Muss ich dann einen bestimmten Wert einhalten, wenn ich nicht die Dichtheitsklasse I angebe?
Muss ich in der Sanierung zum EH85 dann ein Luftdichtheitskonzept machen? (Anforderung an den EH-Nachweis)
Muss ich bei einer Sanierung die Luftdichtheitsklasse abändern? Ich befinde mich bei allen Sanierungsschritten in Luftdichtheitsklasse III (Gebäudebestand) und hier gibt Hottgenroth automatisch 6 1/h (P 50) vor.
Welchen Wert muss ich erreichen?
In Ihrem Fall bestehen keine besonderen Anforderungen an die Luftdichtheit. Die Pflicht zum Blower-Door-Test ist in der aktuellen BEG WG Richtlinie nur unter Punkt 3 "EE-Klassen" aufgeführt. Streben Sie keine EE-Klasse an, hat der Passus daher nach unserer Auffassung keine Relevanz. Wir empfehlen die Durchführung des Blower-Door-Tests allerdings, um Undichtigkeiten zu erkennen und daraus entstehende Bauschäden zu vermeiden.
Aus Punkt 6 der TMA zur BEG WG Richtlinie geht außerdem hervor, dass ein Luftdichtheitskonzept im Rahmen eines Effizienzhausnachweises immer zu erstellen ist. Bestehen keine konkreten Anforderungen an die Luftdichtheit, müssen Sie die Luftdichtheitsklasse in der Regel nicht verändern. Durch eine bessere Klasse sinken allerdings die Verluste. Der Primärenergiebedarf fällt geringer aus und Sie erreichen den EH-Standard unter Umständen eher.
Für Detailfragen zur Antragstellung und Nachweisführung empfehlen wir den Kontakt zur KfW, die Anträge letztlich prüfen und freigeben muss. Ansprechpartner erreichen Sie hier unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.