Ich habe mir die Förderrichtlinie als auch die FAQs zum Thema Haushaltseinkommen durchgesehen - hier A.36 - wirklich schlau wird man hier allerdings nicht. Wie sehen Sie die Frage Einkommensbonus und Klimabonus bei einem Haus, das von den Eigentümereltern bewohnt wird (EG) und unentgeltlich zur Mitbenutzung unter Beteiligung an den laufenden Kosten dem Sohn und dessen Familie ebenfalls als Wohnung (1. OG) mit überlassen wird?
Den Einkommens- und Klimabonus bekommen Sie als selbst nutzende Eigentümerin ausschließlich für die selbst genutzte Wohnung. Sind mehrere Wohnungen im Haus vorhanden, können Sie die Extra-Zuschüsse daher aller Voraussicht nach für die förderbaren Kosten einer Wohneinheit (30.000 Euro) beantragen. Für die übrigen Kosten (zum Beispiel 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit) bekommen Sie dann nur die Basisförderung.
Das BMWK schreibt dazu: "Hier kann für die selbst bewohnte Wohneinheit die Förderung samt Boni (sofern die Voraussetzungen – Einkommen und Art/ggf. Alter der Heizung – gegeben sind) beantragt werden. D.h., für den resultierenden Fördersatz gilt die Grenze der förderfähigen Ausgaben für eine Wohneinheit.
Für die vermieteten Wohneinheiten kann die Grundförderung beantragt werden, bis zur Grenze der förderfähigen Ausgaben für die zweite bis x-te Wohneinheit."
Ob es sich in der zweiten Wohnung um Familienangehörige handelt, spielt keine Rolle.
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