Ich möchte gerne eine PV-Anlage auf meiner Doppelhaushälfte in München errichten, jedoch kann ich nur einen Abstand zur anderen Hälfte von 10 cm sicherstellen. Für den Nachbar ist dies ok. Es werden Glas-Glas Module verbaut. Ist dies aus Brandschutzgründen zulässig?
Zu beachten ist hier Art. 30 der bayerischen Bauordnung. In diesem heißt es:
"Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichte und Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. 2Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen
1. mindestens 1,25 m entfernt sein:
a) Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind, und
b) nicht dachparallel installierte Solaranlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und
2. mindestens 0,50 m entfernt sein:
a) dachparallel installierte Solaranlagen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind."
Das heißt, aller Voraussicht nach gilt ein Mindestabstand von 50 cm für Ihre Photovoltaikanlage. Wir empfehlen aber, den Sachverhalt mit dem örtlichen Bauamt zu besprechen. Dieses ist letztlich für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.
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