Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Der Hausbesitzer ist in der Pflicht, dies auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift. Hat hier der Eigentümer bzw. Vermieter eines Hauses die Kosten zu tragen, oder kann er dies auf die Miete umlegen, obwohl es sich um eine Sanierungspflicht und eigentlich nicht um eine "Modernisierung" handelt? Wer kann hier exakte Auskunft geben?
Die Dachbodendämmung spart Energie ein und gilt somit nach § 555b BGB als Modernisierungsmaßnahmen (im Speziellen als energetische Modernisierung). Die dabei anfallenden Kosten lassen sich demnach anteilig auf die Miete umlegen. Wichtig ist jedoch, dass Vermieter ein genau vorgegebenes Prozedere einhalten. Sie müssen die Maßnahme beispielsweise mindestens 3 Monate im Voraus ankündigen und die anfallenden Kosten klar darstellen. Hierbei muss erkennbar sein, ob Fördermittel genutzt werden. Außerdem sind die anfallenden Instandhaltungskosten herauszurechnen.
Individuelle Antworten bekommen Sie von einem Fachanwalt für Mietrecht. Alternativ können Sie sich als Mieter an einen Mieterschutzbund und als Eigentümer an einen regionalen Haus- und Grundbesitzerverein wenden.