Wir müssen unser Reetdach decken lassen. Unser bisheriges Dach ist in den Schrägen und der Decke des OG gedämmt. Wie weiß ich, ob dies ausreichend für das neue GEG ist? Das ist eine entscheidende Kostenfrage, da es sehr viel aufwendiger ist, eine neue Dämmung zu machen.
In Anlage 7 des GEG heißt es dazu: "Werden Maßnahmen nach den Nummern 5b, 5c, 6b, 6c oder 6e ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist."
Nummer 5b bezieht sich auf "Gegen Außenluft abgrenzende Dachflächen". Wurden diese seit 1984 gemäß geltenden Vorschriften gedämmt, besteht auch im Falle einer Sanierung keine Dämmpflicht. Sind Sie sich unsicher, kann ein Energieberater aus Ihrer Region die Dachdämmung prüfen und eine verbindliche Auskunft geben.
Ist eine Dämmung vorhanden, aber nicht stark genug, können Sie wegen besonderer Umstände (Reetdach etc.) eine Ausnahme nach § 102 GEG beantragen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.