Wir wohnen in einem 3-Familien-Haus in der Dachgeschosswohnung mit Schrägen. BJ. 1960er Jahre. Wenn ich die Luke zum Dach öffne, sehe ich die Dachpfannen. Somit ist keine Dämmung vorhanden. Beim Einbau neuer Velux Fenster sagte der Dachdecker, dass keine Dämmung vorhanden wäre. Muss der Vermieter das Dach dämmen?
Nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (Nachfolger der EnEV 2014) besteht keine allgemeine Pflicht zur Dachdämmung. Erforderlich ist diese nur dann, wenn der Eigentümer das Dach im größeren Maße verändert. Auslösetatbestände sind dabei:
Wichtig zu wissen ist, dass die Änderungen erst dann GEG-konform auszuführen sind, wenn sie mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche betreffen.
Unabhängig davon sind Eigentümer von Gebäuden heute jedoch dazu verpflichtet, frei zugängliche Dachgeschossdecken zum unbeheizten Dachboden zu dämmen. Die Pflicht gilt immer dann, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht erfüllt. Ob das der Fall ist, kann ein Energieberater aus Ihrer Region vor Ort herausfinden.