Expertenrat

Muss ich das Dach dämmen, wenn ich die Eindeckung erneuere?

Frage von Dieter S. am 18.04.2021 

Wenn ich die Dacheindeckung unseres 60 Jahre alten 2-Familien-Hauses erneuern will, sagen mir die anbietenden Dachdecker, dass ich zu einer (teuren) Aufdachdämmung verpflichtet sei. Stimmt das? Übrigens wurde die oberste Geschossdecke bereits vor Jahren gedämmt. Die beiden Wohnungen sind vermietet.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, das stimmt nicht bzw. nicht in jedem Fall. Dämmen müssen Sie, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Dachfläche zu beheiztem Wohnraum erneuern oder ersetzen. Grenzt die Dachfläche an einen unbeheizten Dachraum, gilt die Dämmpflicht nicht. Nachlesen können Sie das in § 48 und Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sollten Teile der Dachfläche von der Dämmpflicht betroffen sein, gibt das GEG keine Vorgaben zur Art der Dämmung. Lässt es die Konstruktion zu, können Sie sich daher auch für eine günstigere Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung entscheiden.

Neben der Dämmpflicht bei Sanierung gibt es im GEG auch eine Nachrüstpflicht für die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG). Ihren Angaben zur Folge ist diese jedoch bereits erfüllt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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