Ich habe ein Einfamilienhaus erworben, das mit einer 15 Jahre alten Gasheizung (Heizwerttechnik) betrieben wird. Ich würde diese Heizung gern durch eine Brennwerttherme ersetzen. Nun hat man mir gesagt, dass aus der Erneuerung der Heizung, die Pflicht zur Fassadendämmung entstehen kann. Ich plane aber keinen Eingriff an der Fassade. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dämmmaßnahmen der Geschossdecke usw. sind erfüllt. Ich kann keine Quelle für diese Dämmpflicht der Fassade in Zusammenhang mit Heizungstausch finden. Können Sie dies aufklären?
Eine Dämmpflicht gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Allerdings besteht in Baden Württemberg die Pflicht, bei einem Heizungstausch auch erneuerbare Energien einzubinden. Alternativ können Sie Teile des Gebäudes mit einer Dämmung versehen, eine Photovoltaikanlage installieren oder einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. So schreibt es das EWärmeG BW vor. Detaillierte Informationen zu dem Thema geben wir im Beitrag "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)".
Wichtig zu wissen ist, dass Sie heute hohe Zuschüsse bekommen, wenn Sie die neue Gasheizung mit regenerativen Energien kombinieren. Infrage kommen dabei Solarthermieanlagen, Biomassekessel, wasserführende Pelletöfen oder Wärmepumpen. Decken die Systeme mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent über die BAFA-Förderung zum "Heizen mit erneuerbaren Energien". Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die neue Heizung"
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