Wir wollen unser Haus (Bj. 1980) verputzen und streichen lassen. Am Giebel (Dachgeschoss) sind Schindeln als Vorhangfassade angebracht. Diese sollen weg und gegen Putz aufgebracht werden. Das Dachgeschoss ist nicht bewohnt. Greift in diesem Fall bereits die 10 Prozent Regel, sodass das gesamte Haus gedämmt werden muss?
Ist das Dach weder bewohnt noch beheizt, lösen Maßnahmen an den Außenflächen hier keine Dämmpflicht aus. Diese greift nur dann, wenn Sie den Putz an Außenwänden bestehender Räume erneuern oder die Wände mit Platten, Vorsatzschalen etc. versehen. Greift die Pflicht, gilt sie darüber hinaus nur für die tatsächlich veränderten Flächen. Nachlesen können Sie das unter anderem in § 48 und Anlage 7 des GEG.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.