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Expertenrat

Wie stark muss eine begehbare Dämmung auf dem Dachboden sein?

Frage von Hans S. am 21.11.2023 

Innendämmg Dachbdoden: Welche minimale Höhe für die trittfeste Dämmung? Habe Haus von 1972, Stahlbetondecke ca. 20 cm, nicht ausgeb. Dabo, isoliert mit 3 cm Styropor, 4 cm Putz, muss begehbar bleiben, die jetzige Höhe ist nur 1,90. Will möglichst wenig Höhe verlieren. Also keine 16 cm und so, eher lass ich's.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wurden Dach oder Dachboden nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert, müssen Sie nichts weiter einhalten. In allen anderen Fällen ist ein U-Wert von 0,24 W/m²K Pflicht, wenn Sie Bekleidungen, Verschalungen oder Dämmschichten auf der kalten Seite der Geschossdecke aufbringen (Anlage 7 GEG). Den U-Wert erreichen Sie mit einer 10 bis 12 cm starken Dämmung (WLG035).

Denken Sie außerdem daran, dass es eine Pflicht zur nachträglichen Dämmung der obersten Geschossdecke gibt (§ 47 GEG). Diese greift immer dann, wenn die Decke oder das Dach die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllen. Vorgegeben ist hier ein Wärmedurchlasswiderstand von 0,9 m²K/W, den Sie in der Regel schon mit wenigen Zentimetern Dämmung erfüllen. Eine überschlägige Berechnung ergibt, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann prüfen, ob diese Vorgabe tatsächlich erfüllt ist. Unabhängig vom aktuellen Zustand sind Sie  von der Nachrüstpflicht befreit, wenn Sie eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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