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Expertenrat

Wie kann ich feststellen, ob ein Vermieter das Dachgeschoss dämmen muss?

Frage von Stefan B. am 27.04.2017 

Ich miete seit 2009 ein Haus. Es liegt kein Energieausweis vor. Wie kann ich feststellen, ob die Dachbodendämmung gemäß EnEV 2014 notwendig ist? Ich vermute, dass mein Vermieter seiner Verpflichtung zur Nachrüstung nicht nachkommt. Wie kann ich am besten vorgehen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In § 10 Absatz 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) heißt es, dass Eigentümer von Gebäuen die Decken zu unbeheizten Dachräumen oder die darüber liegenden Dächer dämmen müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn Decke oder Dach bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen. Abhängig von der jeweiligen Konstruktion, reicht dafür bereits eine Dämmung von rund 4 cm aus.

Da wir den Aufbau aus der Ferne jedoch nicht einschätzen können, empfehlen wir Ihnen bei Unsicherheit die Beratung durch einen Energieberater vor Ort. Diesen finden Sie zum Beispiel über die Energieberater-Suche.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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